Art. 2 32017D2336
Der Verkauf von 90 % der Anteile der FLG an Infratil und die im Jahr 2009 neu ausgehandelten Bedingungen der Verkaufsoption stellen keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.