Art. 3 32017D2336
Der Vertrag von 2000 zwischen Ryanair und dem Flughafen Lübeck begründet keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Der Vertrag von 2000 zwischen Ryanair und dem Flughafen Lübeck begründet keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.