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In der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) werden jedoch keine genaueren Regeln und Verfahren zur Anordnung von Korrekturmaßnahmen dargelegt, sodass die in Artikel 22 Absatz 6 genannten Regeln und Verfahren in diesem Beschluss festgelegt werden sollten —
Gemäß Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) können die zuständigen Behörden bei Nichteinhaltung der Anforderungen an die…
„Korrekturmaßnahmen“ : Korrekturmaßnahmen im Sinne von Artikel 2 Nummer 44 der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28);
Gemäß Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) kann die zuständige Behörde dem SIPS-Betreiber unter Berücksichtigung der von…
Korrekturmaßnahmen werden SIPS-Betreibern gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) und dem in dieser Verordnung festgelegten Verfahren…
Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) muss an den geänderten Rechnungslegungsrahmen und an die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1443 angepasst werden. Ferner…
In dieser Hinsicht stehen bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2532/98 nicht im Einklang mit einer Vielzahl von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.