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Die Vorgaben und Vorschriften für Kommunikations- und Informationssysteme, in denen EU-Verschlusssachen (EU-VS), andere, nicht als Verschlusssachen eingestufte vertrauliche Informationen und nicht geheime Informationen verarbeitet werden, müssen mit den Beschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vollständig im Einklang stehen.
Die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien zum Schutz von EU-Verschlusssachen (EU-VS) erfolgt im Einklang mit Beschluss (EU, Euratom) 2015/444.
Die EPA wendet die Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen…
Die Agentur wendet die Grundsätze gemäß den Sicherheitsvorschriften der Kommission für den Schutz von EU-Verschlusssachen (im Folgenden „EUCI“) und von als…
„vertrauliche Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen“, d. h. Materialien oder Informationen, die die Kommission aufgrund rechtlicher…
Um einen hohen Grad des Schutzes dieser Auskünfte oder Unterlagen zu gewährleisten, sind die Grundprinzipien und Mindeststandards für die Sicherheit in Bezug…
Um einen hohen Grad des Schutzes dieser Auskünfte oder Unterlagen zu gewährleisten, sind die Grundprinzipien und Mindeststandards für die Sicherheit in Bezug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.