Art. 26 32019R0126
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Die EU-OSHA legt bei Bedarf Sicherheitsvorschriften fest, die den Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen, die in den Beschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und (EU, Euratom) 2015/444 festgelegt sind, gleichwertig sein müssen. Die Sicherheitsvorschriften der EU-OSHA beinhalten, soweit angezeigt, unter anderem Bestimmungen über den Austausch, die Verarbeitung und die Speicherung solcher Informationen.