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Die Vorschriften und Verfahren für den Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit, einschließlich des Umgangs mit IT-Sicherheitsvorfällen, sollten in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedrohung der Kommission oder ihrer Bediensteten stehen, den Grundsätzen entsprechen, die in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union und zum freien Datenverkehr verankert sind, und dem Grundsatz des Berufsgeheimnisses gemäß Artikel 339 AEUV Rechnung tragen.
Eine wirksame IT-Sicherheit muss Folgendes in angemessenem Umfang sicherstellen: a) Authentizität: Es ist sichergestellt, dass die Informationen echt sind und…
Die Regelungen über Datenverarbeitung und den Schutz natürlicher Personen gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlament und des Rates und der…
Dieser Beschluss sollte unter uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des…
Die Agentur sollte in strikter Einhaltung der Sicherheitsstandards und -vorschriften des Rates handeln. Die Agentur sollte die einschlägigen Rechtsvorschriften…
Diese Verordnung steht in Einklang mit den Grundrechten und den Grundsätzen, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in der…
Für die zwischen zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen sollten Vertraulichkeit und Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gemäß den Vorschriften zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.