Erwägungsgrund 2 32021D2243
Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, d. h. der Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kommunikations- und Informationssysteme und der von ihnen verarbeiteten Datensätze in Bezug auf Personen, Vermögenswerte und Informationen, hat die Kommission, insbesondere über ihre Generaldirektion Informatik, Maßnahmen ergriffen, wie sie im Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 und im Beschluss C(2017) 8841 final vorgesehen sind. Zu diesen Maßnahmen gehören die Beobachtung der IT-Sicherheitsrisiken und der getroffenen IT-Sicherheitsmaßnahmen, die Aufforderung an Systemeigner, spezifische IT-Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um IT-Sicherheitsrisiken für die Kommunikations- und Informationssysteme der Kommission zu mindern, und die Bewältigung von IT-Sicherheitsvorfällen.