Beschluss (EU) 2017/470 des Rates vom 28. Februar 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems
Soweit die Schweiz betroffen ist, wurde das Kumulierungssystem ursprünglich durch ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Schweiz eingeführt. Dieser Briefwechsel erfolgte am 14. Dezember 2000, nachdem der Rat mit dem Beschluss 2001/101/EG die entsprechende Genehmigung erteilt hatte.
Erwägungsgrund 3 32017D0470
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