Beschluss (EU) 2017/470 des Rates vom 28. Februar 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems
Zudem sehen die 2010 reformierten APS-Ursprungsregeln der Union die Einführung eines neuen Systems der Ursprungsbescheinigung durch registrierte Ausführer vor, das ab dem 1. Januar 2017 angewendet werden soll. Auch in dieser Hinsicht muss der Briefwechsel überarbeitet werden.
Erwägungsgrund 6 32017D0470
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