Beschluss (EU) 2017/470 des Rates vom 28. Februar 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems
Um zu gewährleisten, dass ein Urspungsbegriff angewendet wird, der den Ursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der Union entspricht, hat die Schweiz ihre APS-Ursprungsregeln geändert. Daher muss das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Schweiz überarbeitet werden.
Erwägungsgrund 4 32017D0470
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