Art. 1 32017D0502
Die Vorabverständigung über die Verrechnungspreisgestaltung, die die Niederlande am 28. April 2008 mit Starbucks Manufacturing EMEA B.V. eingegangen sind, welche es dem Letzteren ermöglicht, seine Körperschaftsteuerschuld in den Niederlanden auf jährlicher Basis für zehn Jahre zu bestimmen, stellt eine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar, welche mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist und von den Niederlanden unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV in Kraft gesetzt wurde.