Erwägungsgrund 2 32010D0479BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2010/479/EU)
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung V prüft der Gemischte Ausschuss, ob die Geltungsdauer der in den Anmerkungen 2 und 3 der Anlage IIa zu Anhang III des…
Erwägungsgrund 6 32017D0561BESCHLUSS (EU) 2017/561 DES RATES vom 21. März 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko in Bezug auf Änderungen des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 23. März 2000 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Andorra und San Marino, und bestimmte warenspezifische Ursprungsregeln für chemische Erzeugnisse) zu vertreten ist
Der Gemischte Ausschuss EU-Mexiko wird einen Beschluss annehmen, mit dem die Anwendung der Ursprungsregeln der Bemerkungen 2 und 3 zum vierten Mal verlängert…
Erwägungsgrund 2 32010D0479BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2010/479/EU)
Mit den am 22. März 2004 und am 14. Juni 2007 gefassten Beschlüssen Nr. 1/2004 und Nr. 1/2007 des Gemischten Ausschusses wurde die Geltungsdauer der in den…
Erwägungsgrund 1 32010D0479BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2010/479/EU)
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung V zum Beschluss Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko , eingesetzt mit dem am 8. Dezember 1997 in Brüssel unterzeichneten…
Erwägungsgrund 5 32017D0561BESCHLUSS (EU) 2017/561 DES RATES vom 21. März 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko in Bezug auf Änderungen des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 23. März 2000 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Andorra und San Marino, und bestimmte warenspezifische Ursprungsregeln für chemische Erzeugnisse) zu vertreten ist
Die Gemeinsame Erklärung V zum Beschluss Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko sieht vor, dass der mit dem Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss…
Erwägungsgrund 4 32010D0479BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2010/479/EU)
Die Verlängerung der Geltungsdauer der in den Anmerkungen 2 und 3 der Anlage IIa des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 festgelegten Ursprungsregeln, die…