Art. 4 Abs. null 32017D06391. Soweit die der Emsländischen Eisenbahnen GmbH übertragenen Busse eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die…
Art. 3 32017D0639Was den Ausgleich betrifft, den die Emsländische Eisenbahn GmbH für den Betrieb der Mobilitätszentrale Emsland erhielt, so ist diese etwaige Beihilfe mit dem…
Art. 2 32017D0639Die Dividenden, die die Emsländische Eisenbahn GmbH aus den Aktien erhielt, sowie der Ausgleich für die Koordinierung der Schülerbeförderung und für die…
Art. 1 32017D2337BESCHLUSS (EU) 2017/2337 DER KOMMISSION vom 29. Mai 2017 über die für die Bereitstellung fachlicher Hilfe im Agrarsektor sowie für die Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse nach dem Milch- und Fettgesetz aufgewendeten staatlichen Beihilfen SA.35484 (2013/C) (ex SA.35484 (2012/NN)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 3487) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Die Beihilfen, die Deutschland zwischen dem 28. November 2001 und dem 31. Dezember 2006 (Maßnahmen BY 3, BY 10, BW 4, BB 1, BB 3, HE 2, HE 3, HE 9, NI 5, NI 6,…