Art. 6 32017D0639
1.
Die Aktien dürfen nicht verkauft oder als Sicherheit verwendet werden, außer wenn die in Absatz 2 festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
2.
Innerhalb von zwei Monaten nach der Annahme dieses Beschlusses unterzeichnet die Emsländische Eisenbahn GmbH eine Vereinbarung mit dem Landkreis Emsland in Bezug auf die RWE-Aktien. Mit der Vereinbarung muss Folgendes bestätigt werden: