Art. 7 Abs. 2 32019D0115BESCHLUSS (EU) 2019/115 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2018 über die von Spanien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.37977 (2016/C) (ex 2016/NN) zugunsten der Sociedad Estatal de Correos y Telégrafos, S.A. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 4233) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Spanien stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Art. 4 Abs. 2 32016D1385BESCHLUSS (EU) 2016/1385 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2014 zu der von den Behörden von Kastilien-La Mancha gewährten staatlichen Beihilfe SA.27408 (C 24/10 (ex NN 37/10, ex CP 19/09)) für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten von Kastilien-La Mancha (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6846) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Spanien stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Art. 3 Abs. 2 32018D0118BESCHLUSS (EU) 2018/118 DER KOMMISSION vom 31. August 2017 über die von Spanien gewährte staatliche Beihilfe SA.35818 (2016/C) (ex 2015/NN) (ex 2012/CP) zugunsten von Iberpotash (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5877) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Spanien stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Art. 4 Abs. 2 32021D2034BESCHLUSS (EU) 2021/2034 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2021 über die staatliche Beihilfe SA.28599 (C 23/2010) (ex NN 36/2010, ex CP 163/2009), die Spanien für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten (mit Ausnahme von Kastilien-La Mancha) gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4048) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Spanien stellt sicher, dass dieser Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Art. 4 Abs. 2 32010D0473BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2009 betreffend die von Spanien infolge des Anstiegs der Treibstoffkosten zugunsten der Landwirtschaft durchgeführten Maßnahmen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9971) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (2010/473/EU)
Spanien trägt dafür Sorge, dass der vorliegende Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.