Erwägungsgrund 3 32017D0733
Die Schengen-Evaluierung in Bezug auf den Datenschutz erfolgte in Kroatien im Februar 2016. Die Kommission nahm im Wege eines Durchführungsbeschlusses einen Evaluierungsbericht an, in dem bestätigt wird, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Schengen-Besitzstands in Bezug auf den Datenschutz in Kroatien erfüllt wurden.