Erwägungsgrund 4 32017D0733
Gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/450 der Kommission wurde im Zuge einer Prüfung festgestellt, dass das kroatische nationale System (N.SIS) aus technischer Sicht zur Integration in das Schengener Informationssystem (SIS) bereit ist.