Erwägungsgrund 6 32017D0733
Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Daten an Kroatien ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser Daten sollte es der Kommission ermöglichen, zu prüfen, ob die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS in Kroatien ordnungsgemäß angewandt werden. Sobald überprüft wurde, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstands in Kroatien gegeben sind, sollte der Rat über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen entscheiden.