Erwägungsgrund 5 32017D0733
Da Kroatien die erforderlichen technischen und rechtlichen Vorkehrungen für die Verarbeitung von SIS-Daten und den Austausch von Zusatzinformationen getroffen hat, ist es für den Rat nun möglich, den Zeitpunkt festzulegen, ab dem der Schengen-Besitzstand in Bezug auf das SIS in Kroatien gelten soll.