Erwägungsgrund 1 32017D0075
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits wurde am 16. Juni 2008 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2015 in Kraft.