Erwägungsgrund 5 32017D0075
Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) wurde am 18. Juli 2016 paraphiert.