Erwägungsgrund 4 32017D0075
Am 24. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Union, ihrer Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina über die Anpassung von Abkommen, die zwischen der Union bzw. der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und einem oder mehreren Drittländern oder einer oder mehreren internationalen Organisationen andererseits unterzeichnet oder abgeschlossen worden waren, im Hinblick auf den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union aufzunehmen.