Erwägungsgrund 11 32017D0769BESCHLUSS (EU) 2017/769 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Den Mitgliedstaaten könnte die Entwicklung eines derartigen Berichterstattungssystems dadurch erleichtert werden, dass sie sich über bewährte Vorgehensweisen…
Art. 2 Abs. 3 32017D0770Die Mitgliedstaaten bemühen sich, sich über bewährte Vorgehensweisen, insbesondere über das System für die Berichterstattung über beitragspflichtige HNS-Ladung…
Art. 2 Abs. 3 32017D0769BESCHLUSS (EU) 2017/769 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Die Mitgliedstaaten bemühen sich, sich über bewährte Vorgehensweisen, insbesondere über das System für die Berichterstattung über beitragspflichtige HNS-Ladung…
Erwägungsgrund 10 32017D0769BESCHLUSS (EU) 2017/769 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Im Hinblick auf die Rechtssicherheit für alle einschlägigen Akteure sollten die Mitgliedstaaten einander sowie den Rat und die Kommission in geeigneter Weise…
Erwägungsgrund 33 32018L0958RICHTLINIE (EU) 2018/958 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen
Zum Zweck des Austauschs von Informationen über bewährte Verfahren sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Austausch…
Erwägungsgrund 33 32017R2403VERORDNUNG (EU) 2017/2403 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates
Um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission ein gemeinsames System für den Austausch und die Speicherung von…