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Sendungen aus dem Gebiet einer Vertragspartei des Abkommens sollten unmittelbar in die andere Vertragspartei verbracht werden, können aber vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen auch über ein Drittland erfolgen. Die Bedingungen für die Beförderung über ein Drittland sollten klargestellt werden, um ausdrücklich die Aufteilung von Sendungen zu erlauben, ohne dass die bestehenden Einschränkungen gelockert werden.
In Ausnahmefällen, wenn die spezifische geografische oder demografische Situation es erfordert, können die Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen zur Erleichterung…
Während der Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung in andere Mitgliedstaaten (§ 11 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes) kann der Versender die…
die Verbringung aus einem Drittland in ein anderes Drittland im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 durch das Gebiet der…
Damit der Transport von Sendungen durch Drittländer erleichtert wird, die an mehr als einen Mitgliedstaat angrenzen, sollte eine Sonderregelung für die…
Um einen einheitlichen Rahmen für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr in der gesamten Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte diese Verordnung für alle…
die in bilateralen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und den jeweiligen Drittländern enthaltenen Vorschriften über Beförderungen aus einem Mitgliedstaat nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.