Erwägungsgrund 10 32024R1157
Überwachung und Kontrolle von Verbringungen von Abfällen müssen so organisiert und geregelt werden, dass der Notwendigkeit, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu erhalten, zu schützen und ihre Qualität zu verbessern, Rechnung getragen und die unionsweit einheitliche Anwendung der Vorschriften über Verbringungen von Abfällen sichergestellt wird.