Beschluss (EU) 2017/817 des Rates vom 11. Mai 2017 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Welthandelsorganisation zur Änderung des Anhangs 3 Buchstabe C Ziffer ii des WTO-Übereinkommens bezüglich der festgesetzten Häufigkeit der WTO-Überprüfung der Handelspolitik und zur Änderung der Verfahrensregeln des Organs zur Überprüfung der Handelspolitik zu vertretenden Standpunkts
Es liegt im Interesse der Union, für einen gut funktionierenden Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik zu sorgen, sodass alle WTO-Mitglieder weiterhin regelmäßig überprüft und die Sitzungen des TPRB möglichst effizient und gut vorbereitet abgehalten werden.
Erwägungsgrund 5 32017D0817
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