Erwägungsgrund 2 32017D0817
Da seit 1995 immer mehr Staaten der WTO beigetreten sind, hat sich auch die Zahl der nach Anhang 3 des WTO-Übereinkommens erforderlichen Überprüfungen erhöht, wodurch die Belastung für die Mitglieder und das WTO-Sekretariat gestiegen ist. Zum Schutz der Wirksamkeit des Überprüfungssystems schlägt das WTO-Organ zur Überprüfung der Handelspolitik (Trade Policy Review Body, im Folgenden „TPRB“) vor, die derzeitig geltenden Überprüfungszyklen um ein Jahr zu verlängern. Folglich würden die WTO-Mitglieder ihrem Anteil am Welthandel entsprechend alle drei, fünf beziehungsweise sieben Jahre überprüft werden.