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Mit Ausnahme des Direktors werden alle Bediensteten des Zentrums einmal jährlich bis spätestens 31. März in der Ausübung ihrer Tätigkeit im vorherigen Jahr beurteilt. Diese Beurteilung dient dazu, die vom Bediensteten erbrachte Qualität im Vergleich zu bewerten und ermöglicht es der Behörde, dem Bediensteten ihre Anerkennung auszusprechen oder ihm aber im Interesse einer Leistungssteigerung auf Schwächen und Lücken hinzuweisen.
Die Beurteilungen betreffen die Gesamtleistung im Zusammenhang mit der Stelle des betreffenden Bediensteten und den Werten des SATCEN (Teamfähigkeit, Engagement, Exzellenz und vorausschauendes Handeln). Die Ergebnisse dieser Beurteilung werden auf einem jährlichen Beurteilungsbogen festgehalten, der in die Personalakte des Bediensteten aufgenommen wird.
Geht aus der Beurteilung eine unzureichende Leistung hervor, so kann der Direktor eine zusätzliche Zwischenbeurteilung nach sechs Monaten veranlassen.
Über Befähigung, Leistung und dienstliche Führung aller Bediensteten auf Zeit wird eine jährliche Beurteilung erstellt. Aus dieser Beurteilung ergibt sich, ob…
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, zu beurteilen. Sie sind zusätzlich zu…
Die Leistungsbeurteilung erfolgt im Januar des auf den Beurteilungszeitraum folgenden Jahres unter Verwendung von Formblättern nach festgelegten…
Die Bewertung durch Fachkollegen erfolgt in regelmäßigen Zeitabständen und mindestens alle vier Jahre und umfasst eine Bewertung der in den Artikeln 12, 13 und…
Wer Dienstvorgesetztenbefugnisse gegenüber der Beamtin oder dem Beamten wahrnimmt, nimmt die Leistungsbeurteilung im Januar des auf den Beurteilungszeitraum…
Artikel 43 erhält folgende Fassung: Über Befähigung, Leistung und dienstliche Führung aller Beamten wird unter den von den Anstellungsbehörden eines jeden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.