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Der Direktor benennt die Bediensteten, die beauftragt sind, Vorschläge für eine Gesamt- oder Teilbeurteilung des ihnen unterstehenden Personals zu unterbreiten.
Jeder Bedienstete wird von dem mit seiner Beurteilung beauftragten Mitglied des Personals persönlich empfangen. Er nimmt seine Jahresbeurteilung zur Kenntnis und unterzeichnet den Beurteilungsbogen als Bestätigung dafür, dass ihm dieser zur Kenntnis gebracht wurde.
Die Jahresbeurteilung ist ein Verwaltungsakt für interne Zwecke. Sie kann vor keiner Instanz angefochten werden.
Wenn alle Vorschläge vorliegen, beruft der Direktor einen Beförderungsrat ein, dessen Vorsitz er führt und dem alle Bediensteten angehören, die einen oder mehrere Beurteilungsvorschläge vorgelegt haben. Der Direktor erlässt die Geschäftsordnung des Beförderungsrats.
Über Befähigung, Leistung und dienstliche Führung aller Bediensteten auf Zeit wird eine jährliche Beurteilung erstellt. Aus dieser Beurteilung ergibt sich, ob…
Die dienstlichen Beurteilungen werden nach einem einheitlichen Beurteilungsmaßstab unter Berücksichtigung der Anforderungen des Amtes und in der Regel durch…
Die Beurteilung enthält neben dem zusammenfassenden Gesamturteil einen Vorschlag für die weitere dienstliche Verwendung. Sie bewertet die Eignung für Leitungs-…
er bewertet regelmäßig und zumindest jährlich die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der einzelnen Mitglieder des Leitungsorgans als auch des…
Mit Ausnahme des Direktors werden alle Bediensteten des Zentrums einmal jährlich bis spätestens 31. März in der Ausübung ihrer Tätigkeit im vorherigen Jahr…
Der Leitungsausschuss ist durch die Kommission (wenn es um den Leiter des Amtes geht) oder durch den Leiter des Amtes (wenn es um Bedienstete geht, für die er…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.