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Die den Bediensteten des SATCEN gezahlten Dienstbezüge umfassen das Grundgehalt, eine Expatriierungszulage sowie Familien- und Sozialzulagen. Von diesen Bezügen werden die Beträge einbehalten, die der Bedienstete an Beiträgen und Abgaben für die interne Steuer, die Versorgungsordnung und die Sozialschutzregelung schuldet.
Den Girokonten der Bediensteten wird der entsprechende Betrag spätestens in der letzten Arbeitswoche des Monats gutgeschrieben.
Die Bediensteten müssen dem SATCEN unverzüglich jede Änderung ihrer persönlichen Lebensumstände, die finanzielle Auswirkungen haben kann, zur Kenntnis bringen. Diese Änderungen werden bei den Dienstbezügen des Monats nach der Bekanntgabe der Änderung an die Verwaltung des SATCEN berücksichtigt, ohne Rückwirkung auf die bereits gezahlten Dienstbezüge.
Forderungen gegen das SATCEN wegen der Zahlung von Dienstbezügen, Vergütungen, Zulagen, Leistungen oder anderen Beträgen, die sich aus der Anwendung dieses Personalstatuts ergeben, erlöschen zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung fällig gewesen wäre. Die Beantragung von in diesem Statut vorgesehenen Zulagen führt jedoch zu einer rückwirkenden Zahlung der entsprechenden Beträge; allerdings geht diese rückwirkende Zahlung nicht mehr als drei Monate ab dem Zeitpunkt zurück, zu dem dem SATCEN die Umstände, die den Anspruch auf diese Zahlungen begründen, gemeinsam mit den entsprechenden Belegen schriftlich mitgeteilt wurden.
Ein Antrag auf Zahlung im Zusammenhang mit einer Forderung gegen das SATCEN, der nach Ablauf der Fristen gemäß Absatz 4 eingereicht wird, kann berücksichtigt werden, wenn die Verzögerung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Der Fristablauf wird durch die schriftliche Vorlage einer Forderung vor Ablauf der Frist unterbrochen.
Das Recht des SATCEN, zu Unrecht geleistete Zahlungen zurückzufordern, erlischt zwei Jahre nach dem Tag, an dem das SATCEN feststellt, dass die Zahlung zu Unrecht erfolgte. Es kommt nicht zum Ablauf dieser Frist, wenn die übermittelten Informationen aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens ungenau waren.
Im Falle ausstehender Forderungen gegen den Beschäftigten wegen zu Unrecht geleisteter Zahlungen erfolgt die Beitreibung durch Abzüge von den monatlichen oder sonstigen Zahlungen, die der betreffenden Person geschuldet werden, unter Berücksichtigung ihrer sozialen und finanziellen Lage.
Kürzung der Kündigungsfrist Das SATCEN kann die in Absatz 3 Buchstabe a vorgesehene Kündigungsfrist kürzen, wenn dies aufgrund dienstlicher Erfordernisse…
Allgemeine Bestimmungen: Die in diesem Artikel vorgesehenen Zulagen und ähnliche Zulagen, auf die ein Ehepaar oder ein unverheirateter Bediensteter aus anderer…
Diesen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten hat der Bedienstete auch, wenn er endgültig aus dem Dienst beim SATCEN ausscheidet und binnen sechs Monaten nach…
der abgeordnete Bedienstete hat Anspruch auf Gehaltsausgleich, falls die Gesamtbezüge aus der Tätigkeit während seiner Abordnung niedriger als die Dienstbezüge…
Diesen Anspruch auf Reisekostenerstattung hat der Bedienstete auch, wenn er endgültig aus dem Dienst ausscheidet und binnen sechs Monaten nach Ausscheiden aus…
Wenn der Vertrag eines Bediensteten gekündigt wird, bevor ein Gehaltsvorschuss vollständig zurückgezahlt worden ist, wird der Restbetrag sofort fällig. Er wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.