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Um eine klare Verbindung zwischen der Beschreibung einer Reihe von Merkmalen des guten Umweltzustands und der Bewertung der zur Erreichung dieses Zustands erzielten Fortschritte herzustellen, ist es zweckmäßig, die Kriterien und methodischen Standards den in Anhang I der Richtlinie 2008/56/EG festgelegten qualitativen Deskriptoren zuzuordnen und dabei die indikativen Listen von Ökosystembestandteilen, anthropogenen Belastungen und menschlichen Tätigkeiten in Anhang III der Richtlinie zu berücksichtigen. Einige dieser Kriterien und methodischen Standards betreffen insbesondere die Bewertung des Umweltzustands oder der wichtigsten Belastungen und Auswirkungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a bzw. b der Richtlinie 2008/56/EG.
Ergänzend zur Überprüfung des Beschlusses 2010/477/EU ist auch eine Überprüfung von Anhang III der Richtlinie 2008/56/EG erforderlich. Außerdem ist die…
Für jeden der in Anhang I der Richtlinie 2008/56/EG aufgeführten qualitativen Deskriptoren sind auf der Grundlage der indikativen Listen in Anhang III der…
Es muss unbedingt dafür Sorge getragen werden, dass die Elemente gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/56/EG mit den qualitativen Deskriptoren gemäß Anhang I der…
Kriterien und methodische Standards gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 2008/56/EG, die die Mitgliedstaaten zur Beschreibung einer Reihe von Merkmalen des…
Die Mitgliedstaaten sollten die in diesem Beschluss festgelegten Kriterien, methodischen Standards, Spezifikationen und standardisierten Verfahren für die…
Auf der Grundlage der gemäß Artikel 8 Absatz 1 durchgeführten Anfangsbewertung beschreiben die Mitgliedstaaten für jede betreffende Meeresregion bzw.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.