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Gemäß Artikel 9 Absatz 2 bzw. Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2008/56/EG haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2012 auf der Grundlage der gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2008/56/EG durchgeführten Anfangsbewertung ihrer Meeresgewässer über den Umweltzustand ihrer Meeresgewässer Bericht erstattet und der Kommission ihre Beschreibung des guten Umweltzustands sowie ihre Umweltziele mitgeteilt. Die von der Kommission gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2008/56/EG vorgenommene Bewertung dieser Berichte der Mitgliedstaaten ergab, dass dringend weitere Anstrengungen erforderlich sind, wenn die Mitgliedstaaten bis 2020 einen guten Umweltzustand erreichen wollen. Die Ergebnisse zeigten, dass Qualität und Kohärenz der Beschreibung eines guten Umweltzustands durch die Mitgliedstaaten erheblich verbessert werden müssen. Bei der Bewertung wurde auch festgestellt, dass die regionale Zusammenarbeit im Mittelpunkt der Umsetzung der Richtlinie 2008/56/EG stehen muss. Außerdem wurde betont, dass sich die Mitgliedstaaten systematischer auf Standards, die sich aus dem EU-Recht ergeben, oder — falls keine solchen existieren — auf im Rahmen regionaler Meeresübereinkommen oder anderer internationaler Übereinkünfte festgesetzte Standards stützen müssen.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 bzw. Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2008/56/EG haben die Mitgliedstaaten der Kommission im Jahr 2012 auf der Grundlage der gemäß…
Um sicherzustellen, dass die zweite Phase der Umsetzung der Meeresstrategien der Mitgliedstaaten die Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 2008/56/EG weiter…
Mit dem Beschluss 2010/477/EU der Kommission wurden Kriterien festgelegt, die von den Mitgliedstaaten zur Feststellung des guten Umweltzustands ihrer…
Um künftige Aktualisierungen der Anfangsbewertung der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten und deren Beschreibung eines guten Umweltzustands zu erleichtern und…
Um sicherzustellen, dass die zweite Phase der Umsetzung der Meeresstrategien der Mitgliedstaaten weiter zur Erreichung der Ziele der Richtlinie 2008/56/EG…
Die Mitgliedstaaten sollten das Ausmaß, in dem ein guter Umweltzustand erreicht wird, ausdrücken als den Teil ihrer Meeresgewässer oder den Teil der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.