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Um sicherzustellen, dass die zweite Phase der Umsetzung der Meeresstrategien der Mitgliedstaaten weiter zur Erreichung der Ziele der Richtlinie 2008/56/EG beiträgt und einheitlichere Beschreibungen des guten Umweltzustands gewährleistet, empfahl die Kommission in ihrem Bericht über die erste Umsetzungsphase, dass die Dienststellen der Kommission und die Mitgliedstaaten auf Unionsebene zusammenarbeiten, um den Beschluss 2010/477/EU der Kommission bis 2015 gemeinsam zu überarbeiten, zu stärken und zu verbessern und eine Reihe klarerer, einfacherer, präziserer, kohärenterer und vergleichbarer Kriterien und methodischer Standards für die Beschreibung des guten Umweltzustands zu erarbeiten, und gleichzeitig Anhang III der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie überprüfen und erforderlichenfalls überarbeiten und konkrete Leitlinien entwickeln, die für die nächste Umsetzungsphase einen kohärenteren und einheitlicheren Bewertungsansatz gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass die zweite Phase der Umsetzung der Meeresstrategien der Mitgliedstaaten die Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 2008/56/EG weiter…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 bzw. Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2008/56/EG haben die Mitgliedstaaten der Kommission im Jahr 2012 auf der Grundlage der gemäß…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 bzw. Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2008/56/EG haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2012 auf der Grundlage der gemäß Artikel 8 Absatz…
Mit dem Beschluss 2010/477/EU der Kommission wurden Kriterien festgelegt, die von den Mitgliedstaaten zur Feststellung des guten Umweltzustands ihrer…
Die von den Mitgliedstaaten anzuwendenden Kriterien und methodischen Standards, die eine Änderung nicht wesentlicher Elemente dieser Richtlinie durch Ergänzung…
Die Mitgliedstaaten, die Anrainerstaaten derselben Meeresregion oder -unterregion sind, arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass innerhalb jeder Meeresregion…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.