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Es ist wichtig, dass eine langfristige regulatorische Vorhersehbarkeit für DVB-T in Bezug auf den Zugang zum UHF-Band unter 700 MHz verwirklicht wird, wobei dem Ergebnis der Weltfunkkonferenz von 2015 Rechnung getragen wird. Im Einklang mit den Artikeln 9 und 9a der Richtlinie 2002/21/EG sollten die Mitgliedstaaten soweit möglich einen flexiblen Ansatz verfolgen, wobei sie die Einführung alternativer Nutzungen, z. B. durch terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste im UHF-Band unter 700 MHz, entsprechend dem nationalen Bedarf für die Verbreitung von Rundfunkdiensten — auch für innovative nutzerorientierte Initiativen — zulassen können sollten. Solche alternativen Nutzungen sollte dem Rundfunk als Hauptnutzer — nach Maßgabe der Nachfrage auf nationaler Ebene — ununterbrochenen Frequenzzugang garantieren. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit der Rundfunkveranstalter, Rundfunkbetreiber und Mobilfunkbetreiber fördern, um die Konvergenz von audiovisuellen Plattformen und Internetplattformen und die gemeinsame Nutzung von Frequenzen zu erleichtern. Wenn sie die alternative Frequenznutzung im UHF-Band unter 700 MHz für terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste zulassen, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass diese Nutzung für den digitalen terrestrischen Rundfunk in benachbarten Mitgliedstaaten, wie in der auf der regionalen Funkkonferenz 2006 geschlossenen Vereinbarung vorgesehen, keine schädliche Störung verursacht.
Die Mitgliedstaaten sollten abgestimmte nationale Fahrpläne zur Erleichterung der Nutzung des 700-MHz-Bands für terrestrische drahtlose breitbandige…
Die Nutzung des 700-MHz-Bands für terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste sollte so bald wie möglich einer flexiblen…
Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale Genehmigungsverfahren für die Nutzung des 700-MHz-Bands für bidirektionale terrestrische drahtlose breitbandige…
Aus der Nutzung des 700-MHz-Bands durch andere Anwendungen in Drittländern, wie sie durch internationale Übereinkünfte oder in nationalen Teilgebieten außerhalb…
Die Mitgliedstaaten sorgen entsprechend dem nationalen Bedarf für die Verfügbarkeit — bis mindestens 2030 — des Frequenzbandes 470-694 MHz (im Folgenden…
Eine gemeinsame Frequenznutzung innerhalb eines gemeinsamen Frequenzbands zwischen bidirektionaler drahtloser Breitbandkommunikation für die Weitverkehrsnutzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.