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Die Nutzung des 700-MHz-Bands für terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste sollte so bald wie möglich einer flexiblen Genehmigungsregelung unterworfen werden. Dies sollte Inhabern von Frequenznutzungsrechten die Möglichkeit bieten, ihre bestehenden Rechte im Rahmen der Anwendung der Artikel 9, 9a und 9b der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu übertragen und zu vermieten, wobei zu berücksichtigen ist, dass gemäß Artikel 5 des Beschlusses Nr. 243/2012/EU im Binnenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste ein wirksamer Wettbewerb gefördert werden muss und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden sind. Bei der jeweiligen Bewertung im Rahmen der Genehmigung von Funkfrequenzen sollten die Mitgliedstaaten die Geltungsdauer der Genehmigungen, den Geschäftsplan der Betreiber und seinen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der digitalen Agenda sowie die Förderung innovativer digitaler Dienste und den langfristigen sozioökonomischen Nutzens berücksichtigen.
Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale Genehmigungsverfahren für die Nutzung des 700-MHz-Bands für bidirektionale terrestrische drahtlose breitbandige…
Aus der Nutzung des 700-MHz-Bands durch andere Anwendungen in Drittländern, wie sie durch internationale Übereinkünfte oder in nationalen Teilgebieten außerhalb…
Es ist wichtig, dass eine langfristige regulatorische Vorhersehbarkeit für DVB-T in Bezug auf den Zugang zum UHF-Band unter 700 MHz verwirklicht wird, wobei dem…
Bei der Gewährung von Nutzungsrechten im 700-MHz-Band für terrestrische Systeme, die in der Lage sind, drahtlose breitbandige elektronische…
Die Liberalisierung der Nutzung des 900-MHz-Bands könnte möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Insbesondere könnten bestimmte Mobilfunkbetreiber,…
Die Übertragung von Funkfrequenznutzungsrechten kann ein wirksames Mittel zur Steigerung der effizienten Frequenznutzung sein. Aus Gründen der Flexibilität und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.