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Für die Region 1, zu der die Union gehört, sieht die von der Weltfunkkonferenz 2015 verabschiedete Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) die Zuweisung des 700-MHz-Frequenzbands gemeinsam primär für den Rundfunk- und den Mobilfunkdienst (mit Ausnahme des mobilen Flugfunks) vor. Das Frequenzband 470-694 MHz (im Folgenden „UHF-Band unter 700 MHz“) bleibt exklusiv primär den Rundfunkdiensten und sekundär der Nutzung von Drahtlos-Audio-PMSE vorbehalten.
Die Mitgliedstaaten sorgen entsprechend dem nationalen Bedarf für die Verfügbarkeit — bis mindestens 2030 — des Frequenzbandes 470-694 MHz (im Folgenden…
Die Gruppe für Frequenzpolitik empfahl in ihrer Stellungnahme zu einer langfristigen Strategie für die künftige Nutzung des Höchstfrequenzbands (470-790 MHz) in…
Es ist wichtig, dass eine langfristige regulatorische Vorhersehbarkeit für DVB-T in Bezug auf den Zugang zum UHF-Band unter 700 MHz verwirklicht wird, wobei dem…
Die Mitgliedstaaten machen die Frequenzen 880–915 MHz und 925–960 MHz (das 900-MHz-Band) für GSM- und UMTS-Systeme sowie für andere terrestrische Systeme…
Eine gemeinsame Frequenznutzung innerhalb eines gemeinsamen Frequenzbands zwischen bidirektionaler drahtloser Breitbandkommunikation für die Weitverkehrsnutzung…
Funkfrequenzen sind ein öffentliches Gut. Im Frequenzband 470-790 MHz sind sie von großem Wert, wenn es um den kostengünstigen Ausbau drahtloser Netze mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.