Beschluss (GASP) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
In seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 hat der Rat sich darauf verständigt, als kurzfristiges Ziel einen Militärischen Planungs- und Durchführungsstab (Military Planning and Conduct Capability — MPCC) innerhalb des Militärstabs der EU (EUMS) in Brüssel einzurichten, der auf strategischer Ebene für die operative Planung und Durchführung von militärischen Missionen ohne Exekutivbefugnisse zuständig ist und unter der politischen Aufsicht und strategischen Leitung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) arbeitet.
Erwägungsgrund 2 32017D0971
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