Beschluss (GASP) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
In seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 hat der Rat beschlossen, den Generaldirektor des EUMS als Direktor des MPCC zu benennen, der in dieser Eigenschaft im Einklang mit dem Mandat des Direktors des MPCC die Funktion des Befehlshabers bei militärischen Missionen ohne Exekutivbefugnisse, einschließlich der drei Ausbildungsmissionen der EU (EUTM) in Somalia, Mali und der Zentralafrikanischen Republik, wahrnehmen wird.
Erwägungsgrund 4 32017D0971
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