Erwägungsgrund 9 32018D1275
Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 bestimmt, dass der Rat einen Beschluss zur Ernennung der Mitglieder des Auswahlausschusses auf Vorschlag der Kommission annimmt.
Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 bestimmt, dass der Rat einen Beschluss zur Ernennung der Mitglieder des Auswahlausschusses auf Vorschlag der Kommission annimmt.