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Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist, besteht darin, die Annahme seiner Geschäftsordnung durch den Gemeinsamen Ausschuss zu unterstützen, wie aus dem dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses ersichtlich. Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss sind befugt, geringfügigen Änderungen des im Entwurf beigefügten Beschlusses zuzustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft…
Der im Namen der Union in der zweiten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der ersten Sitzung des nach Artikel 17 des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.