Beschluss (EU) 2020/1492 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme gemeinsamer Verfahrensvorschriften zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2018/219 des Rates geschlossen und ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32020D1492
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