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Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss auf seiner neunten Sitzung oder früher im Wege des schriftlichen Verfahrens gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses in Bezug auf die Änderung des Anhangs I des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Die Vertreter der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss können geringfügigen Änderungen des beigefügten Entwurfs eines Beschlusses zustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft…
Der im Namen der Union in der zweiten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der sechsten Sitzung des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der ersten Sitzung des nach Artikel 17 des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.