Beschluss (EU) 2020/1493 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens und die Annahme technischer Verknüpfungsstandards zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2018/219 des Rates geschlossen und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32020D1493
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