Art. 2 32018D1498
Die übrigen Maßnahmen, die Gegenstand dieses Beschlusses sind, wurden von Italien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig durchgeführt und stellen eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe dar:
a)
die staatliche Garantie für einen Kredit über 400 Mio. EUR, die Ilva mit dem Ministerialdekret vom 30. April 2015 nach dem Gesetzesdekret Nr. 1/2015 gewährt wurde;
b)
der staatliche Kredit über 300 Mio. EUR, der Ilva mit dem Ministerialdekret vom 15. Dezember 2015 nach dem Gesetzesdekret Nr. 191/2015 gewährt wurde.