Erwägungsgrund 5 32018D1544
Am 22. März 2018 ist der Europäische Rat zu dem Schluss gekommen, dass der Einsatz chemischer Waffen einschließlich des Einsatzes jeglicher toxischer Chemikalien als Waffe, gleich unter welchen Umständen, völlig unannehmbar ist, systematisch und streng verurteilt werden muss und eine Sicherheitsbedrohung für uns alle darstellt. Am 28. Juni 2018 hat der Europäische Rat dazu aufgerufen, so bald wie möglich eine neue EU-Regelung für restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen anzunehmen.