Erwägungsgrund 4 32018D1544
Die Union und ihre Mitgliedstaaten unterstützen andere internationale Initiativen zur Bewältigung der von chemischen Waffen ausgehenden Bedrohung; dazu zählen unter anderem die Australische Gruppe, die durch die Koordinierung und Harmonisierung nationaler Ausfuhrkontrollmaßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem CWÜ und dem Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen beiträgt, sowie die Sicherheitsinitiative zur Unterbindung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Internationale Partnerschaft gegen Straffreiheit beim Einsatz chemischer Waffen. Ferner unterstützen die Union und ihre Mitgliedstaaten die Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, insbesondere der Resolutionen 1540 (2004), 2118 (2013), 2209 (2015), 2235 (2015) und 2325 (2016).