Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auch nach Anhang I-D des Titels IV, Kapitel 1 des Abkommens, in dem Schutzmaßnahmen in Form eines Aufschlags auf die Ausfuhrabgaben für bestimmte Waren festgelegt sind, muss die entsprechende Tabelle neuberechnet werden, falls die handelsbezogenen Bestimmungen des Abkommens nach dem 15. Mai 2014 in Kraft treten, damit die relative, d. h. verhältnismäßige Präferenz im Vergleich zu den für den jeweiligen Zeitraum geltenden in der WTO gebundenen Ausfuhrzollsätze gewahrt bleibt.
Mitgliedstaaten, die im Einklang mit dem Unionsrecht am 1. Januar 2021 ermäßigte Steuersätze, die nicht unter 12 % lagen, auf andere Lieferungen von…
Auch nach Anhang I-D des Titels IV, Kapitel 1 des Abkommens, in dem Schutzmaßnahmen in Form eines Aufschlags auf die Ausfuhrabgaben für bestimmte Waren…
Nach Anhang I-C des Titels IV, Kapitel 1 des Abkommens, in dem der Stufenplan zum Abbau der Ausfuhrzölle für die Ukraine festgelegt ist, muss die entsprechende…
Nach Anhang I-C des Titels IV, Kapitel 1 des Abkommens, in dem der Stufenplan zum Abbau der Ausfuhrzölle für die Ukraine festgelegt ist, muss die entsprechende…
In Artikel 4 des Ratsbeschlusses 2014/668/EU sind die Abkommensbestimmungen aufgeführt, die vorläufig anzuwenden sind; dazu zählen auch die Bestimmungen über…
Für die in Anhang I Teil I Buchstaben a, b und c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Erzeugnisse werden die Ausfuhrerstattungen, die in Artikel 15…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.