Erwägungsgrund 6 32013D0483BESCHLUSS DES RATES vom 30. September 2013 über die Anwendung der Regelung Nr. 41 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/483/EU)
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses 97/836/EG und in Übereinstimmung mit Artikel 1 Absatz 7 des Geänderten Übereinkommens von 1958 kann die Union die…
Erwägungsgrund 5 32018D1572Zeitgleich mit ihrem Beitritt zum Geänderten Übereinkommen von 1958 trat die Union auch einer Reihe von UN-Regelungen bei, die in Anhang II des Beschlusses…
Erwägungsgrund 5 32013D0483BESCHLUSS DES RATES vom 30. September 2013 über die Anwendung der Regelung Nr. 41 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/483/EU)
Zeitgleich mit ihrem Beitritt zum Geänderten Übereinkommen von 1958 trat die Union auch einer bestimmten Zahl von UN/ECE-Regelungen bei, die in Anhang II des…
Erwägungsgrund 2 32006D0443BESCHLUSS DES RATES vom 13. März 2006 zur Änderung der Beschlüsse 2001/507/EG und 2001/509/EG im Hinblick auf die obligatorische Anwendung der Regelungen Nr. 109 und 108 der UN/ECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) über runderneuerte Reifen (2006/443/EG)
Die Gemeinschaft wurde durch den Beschluss 97/836/EG zur Vertragspartei des Geänderten Übereinkommens von 1958. Mit den Beschlüssen 2001/507/EG und 2001/509/EG…
Erwägungsgrund 5 32013D0456BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 97/836/EG über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (2013/456/EU)
Das gleiche Verfahren sollte angewendet werden, sollte die Union beschließen, eine UN/ECE-Regelung anzuwenden, der sie zum Zeitpunkt ihres Beitritts zu dem…
Erwägungsgrund 2 32012D0142BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den Beitritt der Europäischen Union zu der Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/142/EU)
Zeitgleich mit ihrem Beitritt zum Geänderten Übereinkommen von 1958 trat die Union auch einer beschränkten Zahl von UN/ECE-Regelungen bei, die in Anhang II des…