Erwägungsgrund 53 32018R0858
Für die Kontrolle von Fahrzeugen und insbesondere ihrer sicherheits- und umweltrelevanten Bauteile wird es für notwendig erachtet, dass die Prüfstellen und die einschlägigen zuständigen Behörden Zugang zu den technischen Spezifikationen jedes einzelnen Fahrzeugs gemäß der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates haben. Zur Erleichterung der Einhaltung der in jener Richtlinie festgelegten Anforderungen sollten die unabhängigen Betreiber Zugang zu den einschlägigen technischen Angaben haben, die zur Vorbereitung der Fahrzeuge für die technische Überwachung notwendig sind.