Beschluss (EU) 2018/1609 des Rates vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) sowie im UNECE-Binnenverkehrsausschuss hinsichtlich der Annahme des Übereinkommens zur Erleichterung der Grenzübertrittsverfahren für Reisende, Gepäck und Frachtgepäck im internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in der WP.30 sowie im Binnenverkehrsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Entwurf des Übereinkommens auch Visaformalitäten betrifft, die in die Zuständigkeit der Union fallen —
Erwägungsgrund 14 32018D1609
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